Inklusion

Wir sind für weitere Fragen und Hilfestellungen für Sie da !

Senden Sie uns mit Ihrem Anliegen eine Mail an vorstand@ker-os.de !

 


Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Newsletter senden wir Ihnen wieder vielfältige Informationen rund um das Thema der schulischen Inklusion zu und hoffen, dass diese für Sie von Interesse sind.
Im Folgenden haben wir Ihnen verschiedene Artikel, Links, Materialien und Veranstaltungshinweise zu Ihrer Information zusammengestellt:



Jugend- und Erlebnismesse „inklusion 2022“ am 13. und 14.06.222 in Hannover
Schülerinnen und Schüler (ab der 5. Klasse) können sich an Erlebnisstationen mit verschiedenen Behinderungen auseinandersetzen und mit den Expert*innen in eigener Sache Challenges austragen und ins Gespräch kommen.
Der Eintritt ist frei.
https://www.inklusion-erlebnismesse.de/


Gute Nachrichten zur Inklusion
Der Verein Netzwerk Artikel 3 veröffentlicht seit nun einem halben Jahr in einem Projekt ausdrücklich nur gute Nachrichten zur Inklusion.
https://www.nw3.de/index.php/aktuelle-gute-nachrichten-zur-inklusion










Pressemitteilung der Freien Demokraten - FDP
23.02.2022
Björn Försterling: Faire Bildungschancen für alle Kinder - Förderschule Lernen erhalten
Der bildungspolitische Sprecher der niedersächsischen FDP-Landtagsfraktion, Björn Försterling, fordert den Erhalt der Förderschule Lernen. „Wir brauchen faire Bildungschancen für alle Kinder - unabhängig von ihren Stärken und Förderbedarfen. Das Recht auf Inklusion ist keine Pflicht. Derzeit sind nicht alle Schulen so ausgestattet, dass individuelle und inklusive Förderung überall und jederzeit für alle Schülerinnen und Schüler möglich ist. Die Förderschule Lernen muss deshalb für die Familien, die dies wünschen, erhalten bleiben“, fordert Försterling. Leider sei es bisher nicht gelungen, die inklusive Beschulung so umzusetzen, dass sie allen Schülerinnen und Schülern gerecht werde. „Es gibt immer noch keine systemische Unterstützung für alle Kinder in ihren individuellen Förderschwerpunkten, die Klassen sind immer noch zu groß und auch der flächendeckende Ausbau der Schulsozialarbeit steht noch aus“, weiß der FDP-Bildungspolitiker. Die steigende Anzahl an Schulbegleitungen sei ein weiteres Anzeichen für die noch nicht optimalen Bedingungen. Försterling: „Wir als Landtag müssen anerkennen, dass wir die Förderschule Lernen noch brauchen. Und wir müssen anerkennen, dass auch die Eltern sie wollen.“


Hintergrund: Der niedersächsische Landtag hat heute in einer ersten Beratung den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion „Entwurf eines Gesetzes zum Fortbestand der Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen“ und den dazugehörigen Antrag „Individuelle Bildungswege und gelingende Inklusion brauchen eine vielfältige Schullandschaft“ diskutiert.


Katrin van Herck
Pressesprecherin
Tel. +49 (0) 511 30 30 43 15
Mobil: +49 (0)174 150 04 27
katrin.vanherck@lt.niedersachsen.de




Christian Fühner ( CDU )
24. Februar um 16:11 ·
Gestern ging es im Landtag um #Inklusion und um den Erhalt der Förderschule Lernen. Ich habe versucht zu erklären, warum die Förderschulen ein wichtiger Baustein gelingender Inklusion ist.
Schaut gerne mal rein:


https://fb.watch/bnucKpE92S/





Mein Kind: Inklusive Regelschule oder Förderschule?


Überblick Schulsystem und Bildungsgänge in Niedersachsen



Anmerkung 1: Eine Schullaufbahnempfehlung gibt es seit dem Schuljahr 2016/2017 nicht mehr! Stattdessen werden Eltern in Beratungsgesprächen über die schulische Entwicklung, Schwächen und Fähigkeiten ihres Kindes informiert. In Niedersachsen ist weiterhin die Elternentscheidung maßgebend - das gilt auch für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
Anmerkung 2: Schüler mit erweitertem Realschulabschluss haben ebenfalls die Möglichkeit in die gymnasiale Oberstufe zu wechseln und dort mit dem Abitur abzuschließen.
Wichtige grundsätzliche Aspekte:


Inzwischen sind alle Schulen in Niedersachsen inklusive Schulen! Jedes Kind mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf hat die Wahl zwischen Förderschule und inklusiver Regelschule (Ausnahme: Die Förderschulen "Lernen" bestehen nur noch bis maximal 2028)!
Ein wichtiges Prinzip des niedersächsischen Schulsystems ist seine "Durchlässigkeit". D.h. bei Leistungen, die von den Vorgaben der gewählten Schulform abweichen, kann in eine passendere Schulform gewechselt werden. Somit ist es möglich auf gute oder schlechte Erfahrungen oder Über- bzw. Unterforderungen entsprechend zu reagieren. Keinem Kind ist gedient, wenn es einerseits unterfordert ist und sich langweilt, oder überfordert ist und merkt, dass es langsam abgehängt wird.
Die Entscheidung für Eltern ist sicherlich nicht leicht, aber zu bedenken gilt:
a. Sehr viele Abgänger von Förderschulen verlassen die Schule ohne Schulabschluss und haben es im anschließenden Berufsleben kaum eine realistische Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt. Das spricht für den Besuch der inklusiven Regelschule!
b. In manchen Fällen haben Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an Regelschulen keinen Erfolg - sie gehen in den großen Klassen, mit dort an sie gestellten Anforderungen und den vielfach unterschiedlichen Lerngeschwindigkeiten unter. Sie fühlen sich abgehängt und werden - statt integriert zu sein, ausgegrenzt. Das spricht für den Besuch oder Rückkehr in den behüteten Bereich einer Förderschule.


Quelle der Grafik: NLQ



Plädoyer für das Ende sonderpädagogischerFeststellungsverfahren


Entgegen der menschenrechtlichen Verpfl ichtung zum Aufbau eines inklusivenSchulsystems wird das Förderschulsystem bildungspolitisch verfestigt undausgebaut. Die sonderpädagogischen Feststellungsverfahren spielen dabeieine Schlüsselrolle – und sollten abgeschafft werden.



Hier können Sie den Artikel vom 03.02.2022 von Dr. Brigitte Schuhmann einsehen


Inklusion in der Grundschule

Inklusion in der Grundschule
Präsentation KER 11.06.2018 Version 4-1.pptx (2.58MB)
Inklusion in der Grundschule
Präsentation KER 11.06.2018 Version 4-1.pptx (2.58MB)

Wie zufrieden sind unsere Kinder, Eltern und Lehrer mit der Umsetzung der Inklusion

 in der Grundschule zum jetzigen Zeitpunkt?

Eine Ausarbeitung des Kreis,-und Stadtelternrates Osnabrück.



Die wichtigsten Fragen und Antworten zur inklusiven Schule

- Leichte Sprache -

Niedersächsisches Kultusministerium informiert


                                           Wege zur frühen sonderpädagogischen Förderung


                                                                                           Von der Geburt bis zur Einschulung


Wie so oft, gilt auch bei Kindern mit Beeinträchtigungen eine frühe Erkennung und gezielte Förderung. Je früher mögliche Therapien einsetzen, desto besser sind häufig die Erfolge:
  -Regelmäßige ärztliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen (U1-U9 [U10-11], J1 [J2])
  -Fachlich fundierte Beobachtung und Erkennung im Kita-Bereich, besonders im letzten Kita-Jahr (Vorschule), Stichwort:     

   "Bielefelder Screening" und "Würzburger Training"         
  -Feststellung eines schulischen sonderpädagogischen Förderbedarfs noch vor der Einschulung, z.B. im Rahmen der

   Schuleingangsuntersuchung ein Jahr vor der Einschulung


                                                                                                    Förderung in der Kita


Bereits im vorschulischen Bereich bieten Kitas eine Förderung an. Die Einrichtungen folgen unterschiedlichen Ansätzen und Schwerpunkten:
  -"Normale" Kita (ohne besondere Integrations- oder Inklusionsansätze)
  -Kitas mit Integrationsgruppen (also eher Exklusion!)
  -Sprachheilkindergärten
  -Integrative Kitas / Integrationskindergärten
  -Heilpädagogische Kindergärten
  -Einrichtungen mit Früherkennung und Frühförderung



                                                                       Feststellung eines Förderbedarfs in der Grundschule



Das rechtzeitige Anstoßen des Verfahrens zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs ist sehr wesentlich für die Gewährung sonderpädagogischer Förderung in der Grundschule und danach.
   -Nur dann ist die Schule in der Lage, eine fachlich fundierte sonderpädagogische Förderung und entsprechende "Lehrerstunden",sowie eine 

    eventuell notwendige Sonderausstattung bereitzustellen.
   -Nur wenn ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt worden ist, kann die Anzahl Schüler in einer Klasse reduziert und damit die

    Lernsituation den Verhältnissen adäquat angepasst werden (inklusiv beschulte Kinder zählen doppelt bei der Ermittlung der Anzahl

    Schüler/Klasse).

Download Schema Quelle: ???
Schema_Sonderpäd_Förderbed-1.pdf (27.2KB)
Download Schema Quelle: ???
Schema_Sonderpäd_Förderbed-1.pdf (27.2KB)




In Niedersachsen: Für das Verfahren vor/in der Grundschule gilt folgender Verfahrensablauf:
-Eltern können keine sonderpädagogische Förderung "beantragen", 

 sondern nur das Verfahren zur Feststellung anstoßen, wenn dieses

 nicht bereits durch die Kita oder im Zuge der Schulanmeldung erfolgt

 ist.
-Eltern/Sorgeberechtigte müssen ihr Einverständnis dazu geben!

-Sie wenden sich dazu an den Schulleiter der Grundschule im

 Einzugsbereich oder direkt an ein lokales Förderzentrum
-Der Schulleiter der Grundschule holt bei dem lokalen Förderzentrum

 ein Beratungsgutachten ein und informiert die -Erziehungsberechtigten (EZB) über das Ergebnis

 weitere Schritte ergeben sich aus der nebenstehenden Grafik